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Medavo – Rechtsanwälte für Medizinrecht, deutschlandweite Rechtsberatung
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Mein Patient zahlt nicht

Optimieren Sie das
Mahnwesen Ihrer Praxis

Wir unterstützen Sie dabei offene Geldbeträge Ihrer Patienten beizutreiben und setzen Ihre Forderungen ggf. auch gerichtlich durch.

T. 0711 / 770 55-700
Kontakt
Sie rechnen selbst gegenüber Ihrem Patienten ab.

Mein Patient zahlt nicht

Profitieren Sie von den Vorteilen des Forderungs­managements der medavo GmbH – Rechts­anwalts­gesellschaft:

Wir empfehlen einen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen, der Ärzte und Zahnärzte vom gesamten Prozess der Rechnungsstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung entlastet. Folgen Sie diesem Rat nicht, müssen Sie sich um die Durchsetzung Ihrer privatärztlichen Forderungen selbst kümmern. Gerne übernehmen wir für Sie dann die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen.

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Ihre Vorteile mit medavo:

Mein Patient zahlt nicht – Zeit und Kosten sparen
Sie sparen als Arzt oder Zahnarzt Zeit und Kosten bei der gerichtlichen Durchsetzung, da unsere Prozesse komplett IT-gestützt stattfinden. So können Sie beispielsweise Ihre Forderungen kinderleicht und absolut sicher per Webschnittstelle an uns übergeben.

Hohe Zahlungsmoral dank optimierter Prozesse
Unser strukturierter IT-basierter Mahnprozess optimiert die Zahlungsmoral Ihrer Patienten

Inkasso
100 % Auszahlung der beigetriebenen Forderungen am Tage des Zahlungseingangs

Team

Weitere Informationen zum Mahnwesen

Welche Möglichkeiten hat man als Arzt, Geld einzutreiben?

Die Praxis muss dem Patienten eine Rechnung stellen. In dieser Rechnung müssen die Ziffern der GOÄ bzw. der GOZ genannt werden, nach denen Sie Ihre Leistung gegenüber dem Patienten abrechnen. Nennen Sie eine Zahlungsfrist (üblicherweise 4 Wochen) und weisen Sie darauf hin, dass Ihr Patient oder Ihre Patientin bei Nichteinhaltung dieser Frist in Verzug gerät und weitere Kosten auf ihn oder sie zukommen. Beispiel:

„Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Beachten Sie, dass eine verspätete Zahlung einen Verzug auslöst, der weitere Kosten für Sie zur Folge hat.“

Wann und wie häufig sollte gemahnt werden?

Wird Ihre Rechnung nach 30 Tagen nicht beglichen, sollten Sie zwei oder dreimal mahnen. Die Kosten dieser Mahnschreiben sind vom Patienten zu tragen, wenn Sie nachweisen können, dass er die Rechnung erhalten hat.

Formulieren Sie die erste Mahnung als freundliche Zahlungserinnerung. Schließlich kann eine Rechnung auch einmal unbeabsichtigt unter den Tisch fallen. Spätestens im dritten Mahnschreiben gilt es allerdings darauf hinzuweisen, dass Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder einen Anwalt beauftragen.

Richtig mahnen: welche Form sollte ein Mahnschreiben haben?

Mahnschreiben unterliegen keiner festen Form – sowohl was die inhaltliche Formulierung angeht als auch in Bezug auf die Zustellung. So können Sie frei wählen, ob Sie einen Mahnbrief schreiben und diesen per Post versenden oder Ihre Mahnungen per E-Mail verschicken. Aus Beweisgründen sollte eine Mahnung aber immer schriftlich erfolgen und beispielsweise nicht am Telefon ausgesprochen werden.

Gibt es gesetzliche Mahnfristen?

Vorgeschriebene Mahnfristen gibt es nicht. Bei Ärzten und Zahnärzten ist es allerdings üblich, dem Schuldner ein Zahlungsziel von 30 Tagen einzuräumen. Die erste Mahnung sollte dementsprechend nach Ablauf dieser Frist erfolgen.

Wie können mich Abrechnungs­dienst­leister oder Anwälte unterstützen?

Abrechnungsdienstleister

Beauftragen Sie einen Abrechnungsdienstleister, um offene Forderungen zu vermeiden. Diese Abrechnungsdienstleister, oft auch Rechenzentren genannt, übernehmen die gesamte Abwicklung Ihrer Rechnungsanträge. Oft begleichen sie offene Forderungen innerhalb weniger Tage und kümmern sich anschließend um die Zahlungen durch den Kunden. Viele Rechenzentren finanzieren Ihre Forderungen vor. Bequemer geht es für Sie als Arzt oder Zahnarzt nicht.

Sollte es dennoch zu Verzögerungen oder gar Zahlungsausfällen kommen, verfügen die Abrechnungsunternehmen über ein funktionierendes Forderungsmanagement. Sie mahnen Ihre Patienten und bieten häufig zusätzlichen Service wie beispielsweise Teilzahlungsvereinbarungen an. Auf diesem Weg treiben sie ausstehende Forderungen unkompliziert ein.

Erst wenn Ihr Patient – trotz Mahnschreiben –offene Forderungen nicht begleicht, werden die Rechenzentren diese Zahlungen außergerichtlich eintreiben und wenn nötig von einem Anwalt vor Gericht einklagen lassen.

Mahnwesen selbst betreiben und ggf. auf einen Anwalt zurückgreifen

Bei dieser Vorgehensweise übernehmen Sie selbst die Rechnungsstellung und die kaufmännischen Mahnungen. Zahlt Ihr Patient auch dann nicht, können Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Forderungen eintreibt und gegebenenfalls einklagt.

Wie geht man vor, wenn der Patient auf Mahnungen nicht reagiert?

Kommt der Patient auch nach der dritten Mahnung Ihrer Forderung nicht nach, so steht es Ihnen frei, sofort zu klagen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Am bequemsten ist es, an dieser Stelle einen Anwalt hinzuzuziehen. Er berät Sie umfassend und wird im Regelfall ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Wenn Sie auf das Hinzuziehen eines Anwaltes verzichten möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, online einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen.

Eine Option ist hier beispielsweise www.online-mahnantrag.de. Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person eintragen, sowie zum Patienten, gegen den Sie eine offene Forderung haben. Das Gericht erlässt dann den gerichtlichen Mahnbescheid. Legt Ihr Patient keinen Widerspruch ein, wird der Mahnbescheid vollstreckbar, wenn Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit können Sie dann bei einem Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Patienten beantragen.

Sollte Ihr Patient im Mahnverfahren allerdings Widerspruch einlegen, wird es kompliziert – spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

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Mo–Do 

8:00 – 17:00 Uhr

Fr

8:00 – 14:00 Uhr

Zertifizierungen

Qualität und Kundenzufriedenheit, Effizienz und Reaktionsschnelligkeit zählen zu den wichtigsten Grundlagen unserer Kanzlei. Die Basis bildet unser Qualitäts-Management. Unsere Kanzlei ist nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert und garantiert unseren Mandanten einen hohen Qualitäts-Standard.

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Bernd Rieger

Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Arbeitsrecht

Existenzgründung

Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Praxisübernahme/Existenzgründung:

  • gerne auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern, Unternehmensberatern für Praxen, Sachverständige für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
  • wir geben Ihnen Verhaltensempfehlungen für Verhandlungen mit potentiellen Abgebern und unterstützen Sie auch bei solchen Verhandlungen.
  • wir gestalten bzw. überprüfen für Sie die benötigten Verträge. Dazu gehören u.a. der Praxis- bzw. Apothekenübernahmevertrag, Kaufverträge über einen Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)/Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
  • gerne überprüfen und gestalten wir Ihren Praxismietvertrag und die Arbeitsverträge für das Personal.
  • wir helfen und untertützen Sie bei einer eventuell erforderlichen Zulassungsnachbesetzung.

Dr. med. Thomas Preuschoff

Dr. med. Thomas Preuschoff ist sowohl approbierter Arzt als auch Rechtsanwalt und damit Doppelberufler. Nach 2 Semestern Studium der Musikwissenschaft in Erlangen studierte er Medizin an der Universität Würzburg, wo auch seine Promotion zum Dr. med. erfolgte.

Außerdem studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und arbeitet seit 2000 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Arbeitsrecht

Dr. jur. Frank Werner

Dr. jur. Frank Werner hat in Mannheim Jura studiert und über ein arztrechtliches Thema promoviert.

Er begann seine juristische Laufbahn 1998 in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in München und arbeitete von 2001 bis 2009 in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care einer internationalen Großkanzlei. Danach war er in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und schloss sich 2022 KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB an.

Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation "KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht".

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Gewerbliches Mietrecht

Praxisabgabe

Sie benötigen fachkundige Unterstützung bei Ihrer geplanten Praxis- bzw, Apothekenabgabe? Dann kommen Sie auf uns zu:

  • wenn gewünscht auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern und Sachverständigen für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
  • wir beraten Sie in strategischer Hinsicht zu den vorbereitenden Maßnahmen. Dazu geben wir Verhaltenstipps für die Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten und unterstützen Sie auch bei den Verhandlungen.
  • gerne gestalten wir für Sie die benötigten Verträge. Vom Praxis- bzw. Apothekenübergabevertrag, bis hin zum Vertrag über den Verkauf Ihres Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAGs) / Gemeinschaftspraxis bzw. an sonstigen Kooperationen.
  • wir helfen Ihnen bei der Zulassungsnachbesetzung im ärztlichen Bereich.

T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kooperationen

Sie planen eine Kooperation in Form einer BAG/Gemeinschaftspraxis, Teil-BAG, Praxis- bzw. Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft, MVZ mit mehreren Inhabern, Praxisverbund, Kooperationen mit Krankenhäusern etc.?

Oft stehen mehrere Kooperationsmöglichkeiten zur Auswahl, die eingeordnet und bewertet werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne:
  • wir gestalten für Sie die benötigten Verträge, z. B. den Gesellschaftsvertrags der BAG bzw. der Praxisgemeinschaft.
  • wir kümmern uns um die Prüfung und Anpassung begleitender Verträge, wie z.B. des Praxismietvertrages und der Anstellungsverträge.
  • wir helfen Ihnen bei eventuell erforderlichen vertrags(zahn)arztrechtlichen und sonstigen Genehmigungen.
  • wenn gewünscht ziehen wir Kooperationspartner hinzu, z.B. auf Ärzte spezialisierten Steuer- und Unternehmensberater etc.. Denn unser Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:
T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verträge

Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.

Dabei verfügen wir über hohe Expertise in Fragen des Vertrags(zahn)arzt-, Apotheken-, Krankenhaus- und Arbeitsrechts.

Damit ist unsere Kanzlei kompetenter Ansprechpartner bei ärztlichen Kooperationsverträgen, Praxis- und Apothekenkaufverträgen, Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und vielem mehr.

Arzthaftungsrecht

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung bei Problemstellungen im Bereich des (Zahn)Arzthaftungsrechts. Zu unseren Leistungen zählen u.a.:

  • die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von gegen Sie erhobenen Ansprüchen.
  • die Beratung über das Verhalten im Umgang mit Berufshaftpflichtversicherern, Prüfungsgremien, Zulassungsausschüssen, der Approbationsbehörde und Berufsgerichten.

Strafrecht – Schwerpunkt Medizinrecht

Durch unsere enge Kooperation mit Fachanwälten in der speziellen Konstellation Strafrecht und Medizinrecht stellen wir Ihnen deutschlandweit Spezialisten zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn Sie wider Erwarten mit Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zu tun bekommen sollten. Dies kann beispielsweise schon passieren bei:
  • Ermittlungsverfahren
  • Durchsuchungen
  • Beschlagnahmen
  • Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge
Hier bereits der „Leitfaden zum Verhalten bei Durchsuchungen“ unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Peters.

Download Leitfaden Durchsuchungen

 

Berufsrecht

Wir klären mit Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das oft komplexe (zahn)ärztliche Berufsrecht.

  • Hier geht es z.B. um das (zahn)ärztliche Werberecht, Kooperationen mit Gewerbetreibenden und anderen Leistungserbringern, die Problematik der Zuweisung gegen Entgelt und das (zahn)ärztliche Weiterbildungsrecht.

Verträge

Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.

Dabei verfügen wir über hohe Expertise in Fragen des Vertrags(zahn)arzt-, Apotheken-, Krankenhaus- und Arbeitsrechts.

Damit ist unsere Kanzlei kompetenter Ansprechpartner bei ärztlichen Kooperationsverträgen, Praxis- und Apothekenkaufverträgen, Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und vielem mehr.

Rechtsform

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:

  • steuerlichen
  • rechtlichen
  • wirtschaftlichen
Trifft man hier die falsche Entscheidung, kann das schnell zu unnötigen Risiken und Kosten führen.

Die richtige Wahl der Rechtsform ist nicht nur bei der Gründung von entscheidender Bedeutung. Ein Unternehmen wird laufend von internen und externen Veränderungen beeinflusst – deshalb empfehlen wir zudem eine kontinuierlichen Kontrolle um zu klären, ob die aktuelle Rechtsform noch Ihren Vorgaben und Anforderungen entspricht?

Lassen Sie sich dazu von unseren Rechtsanwälten und Kooperationspartnern bei der Entscheidung für die optimale Rechtsform unterstützen.

Verträge

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:

Gesellschaftsverträge, Geschäftsführer- bzw. Vorstandsverträge, Aufsichtsratsverträge fixieren die Spielregeln der Vertragsparteien untereinander:

Wer bringt was in die Gesellschaft ein? Nach welchen Grundsätzen und Prinzipien arbeitet die Gesellschaft? Wie werden Gewinne und Verluste verteilt? Wieviel Urlaub gönnen sich die Gesellschafter? Was passiert im Krankheitsfall?

Besonders wichtig sind die Regelungen für das Ausscheiden der Gesellschafter: bei Kündigung, Berufsunfähigkeit oder Tod aber auch die Rechte und Pflichten bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

Gehen Sie keine rechtlichen und damit meist auch wirtschaftlichen Risiken ein, indem Sie Vertragsmuster verwenden, deren Qualität und Objektivität Sie meist ohnehin nicht beurteilen können. Solche Verträge können Ihr Lebenswerk gefährden.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich zu sein.

Kauf und Verkauf

Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.

Während der Unternehmer sein Lebenswerk in guten Händen wissen und einen größtmöglichen Veräußerungsgewinn erzielen möchte, stellt die Übernahme für den Käufer oft den Grundstein seiner zukünftigen wirtschaftlichen Existenz dar.

Der Kauf eines Unternehmens bzw. die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen ist rechtlich zumeist komplex und von einem juristischen Laien nicht annähernd einzuschätzen. Eine umfassende Beratung sorgt für Klarheit und hilft dabei Risiken zu minimieren.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Auseinandersetzung

Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.

In Deutschland werden jedes Jahr zahllose Unternehmen, häufig als Gesellschaften, gegründet oder verändert, beispielsweise durch die Hinzunahme oder das Abwandern eines Partners bzw. einer Partnerin.

Die Gründung einer Gesellschaft bietet zwar zahlreiche Vorteile. So häufig wie Gesellschaften entstehen, so häufig scheiden auch Gesellschafter aus oder die Gesellschaft wird gänzlich aufgelöst.

Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung, auch durch die Erarbeitung konstruktiver Lösungsansätze.

Erbrecht

Das Thema „Erben und Vererben“ wir von vielen Menschen oft ungern angesprochen, da es eine Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet.

Tritt dann der Sterbefall ein, trifft er die Menschen unvorbereitet und hinterlässt oftmals menschliche und finanzielle Probleme.

Viele Schwierigkeiten, die dabei entstehen, könnten durch eine sinnvolle Vorsorge, zum Beispiel durch Abfassen eines Testaments oder Erbvertrages, abgewendet werden.

Wenden Sie sich einfach an uns - wir stehen Ihnen auch bei erbrechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite.

Forderungsmanagement

Die Zahl der Kunden bzw. Geschäftspartner steigt ständig, die auf Rechnungen bzw. Mahnungen nicht oder nur sehr verspätet reagieren.

Sie haben aber nicht nur ein wirtschaftliches Interesse an dem zügigen Ausgleich der Rechnungen sondern können Sie sich auch nicht leisten den Eindruck zu erwecken, Sie würden Ihre Forderungen nicht nachdrücklich verfolgen. Andernfalls entstehen Nachahmer.

Sie versuchen Ihre Forderungen einzutreiben. Aber wer ersetzt Ihnen die Kosten für Ihr eigenes Personal und die Sachmittel?

Wir übernehmen den gesamten Forderungseinzug nach der ersten Mahnung und finanzieren die bei uns entstehenden Personal- und Sachkosten überwiegend aus der anwaltlichen Vergütung, die die Schuldner schon kraft Gesetzes zu tragen haben. Damit sind Sie selbst dann entlastet, wenn unser Beitreibungserfolg nicht höher wäre, als Ihrer.

Aber glauben Sie wirklich, wir würden mit unseren ausgefeilten Maßnahmen nicht wesentlich mehr und schneller Forderungen realisieren, als Sie?
Logo Klapp Röschmann Rieger

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Achim Röschmann

Achim Röschmann arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt.

Er war bis März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB bzw. Geschäftsführer der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München“ und arbeitet dort seitdem als angestellter Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Röschmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.

Zudem ist er seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • gewerbliches Mietrecht
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Dr. phil. Eckhard Klapp

Nach dem Studium der Rechte und der Philosophie in München promovierte Eckhard Klapp zum Dr. phil. an der Ludwig Maximilians Universität, München.

Er arbeitete von 1968 als Rechtsanwalt und war bis Ende März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..

Dr. jur. Klemens Werner

Er ist seit 1996 als Anwalt zugelassen und seit April 2022 Partner der KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB und Geschäftsführer der RÖSCHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.medavo.de.

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Beratung für Mediziner

Wir beraten im gesamten Spektrum des Gesundheitsrechts. Arzt- und Zahnarztpraxen stehen wir als kompetenter Partner in juristischen Fragen zur Seite.
T. +49 (0) 711 770 557 565 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Seminare für Mediziner
Logo Medavo

Patienten / Schuldner

Sie wollen eine Rechnung bezahlen oder eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren?
Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234567/22/0

T. +49 711 770 557 - 55 Login Patient


Ihr Aktenzeichen hat folgende Formate:
1234/22 oder 89 1234567/23/0

T. +49 89 215 79 190 E-Mail senden
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Kunde / Zedent

Im Serviceportal können Sie:

  • Jederzeit Forderungen gegen Patienten abgeben
  • Sich informieren, was wir für Sie erreicht haben

Zusätzlich können Sie:

  • Neue Anschrift mitteilen
  • Ihre Rechnung stornieren oder
  • Dokumente zur Verfügung stellen
T. +49 711 770 55-700 Login Serviceportal
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Feedbacks unserer Seminarteilnehmer

“Der Vortrag war sehr strukturiert, klar und verständlich, einfach SUPER vorgetragen!! Immer wieder gerne!“
(Ärztin aus Bayern, April 2025)

“Absolut informativ , kann für die Zukunft einiges mitnehmen. Sollte es hier einen Teil 2 geben, bin ich auf jeden Fall dabei.“
(Ärztin aus Baden-Württemberg, April 2025)

“Ich fand den Vortrag sehr gut organisiert und alle Fragen wurden beantwortet. Danke auch für das Handout, damit kann ich mir noch einmal einen Rückblick verschaffen und evtl. offene Fragen notieren, ich ziehe eine Anfrage als Mandant in Betracht“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, Februar 2025)

“Sehr guter und hilfreicher Vortrag, nochmals vielen Dank dafür! Auch wenn ich noch 8 Jahre arbeiten muss und möchte, habe ich die Kanzlei schon im Fokus für die Abwicklung“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2024)

“Es war sehr interessant und die Themen sind so wichtig. Es ist schwierig für uns Ärzte, wir müssen so vieles beachten neben unserer eigentlichen Arbeit, so viel „auf dem Schirm“ haben. Solche Veranstaltungen geben wirkliche eine Hilfestellung. Ich würde mich freuen, wenn es Fortsetzungen gibt. Gern mit vielen Fallbeispielen. Das hilft auf jeden Fall, Fehler zu vermeiden. Haben Sie vielen Dank!!“
(Ärztin aus Sachsen, Juli 2024)

“Sehr guter Vortrag, sehr sympathischer Referent. Gutes Tempo, ausführlich erklärt. Ist auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.“
(Ärztin aus Bayern, Juni 2024)

“Wundervoll gestaltet, gut verständlich erklärt, Dauer angenehm.“
(Arzt aus Baden-Württemberg, April 2024)

“Ein sehr guter Einstieg in die Ausstiegsmaterie! Vielen Dank für einen gut aufgebauten, leicht verständlichen Vortrag mit Praxisrelevanz. Mir wurde tatsächlich die Angst genommen ob der Bewältigung dieses Themas.“
(Ärztin aus Berlin, April 2024)