• Start
  • Mahnwesen
  • Inkasso
  • Über uns
  • Kontakt
Mein Patient zahlt nicht – privatärztliche Liquidationen für Zahnärztinnen & Zahnärzte erfolgreich realisieren!
  • Start
  • Mahnwesen
  • Inkasso
  • Über uns
  • Kontakt
MPZN Topslider

Mein Patient zahlt nicht

Optimieren Sie das
Mahnwesen Ihrer Praxis

Wir unterstützen Sie dabei offene Geldbeträge Ihrer Patienten beizutreiben und setzen Ihre Forderungen ggf. auch gerichtlich durch.

T. 0711 / 770 55-700
Kontakt
Sie rechnen selbst gegenüber Ihrem Patienten ab.

Mein Patient zahlt nicht

Profitieren Sie von den Vorteilen des Forderungs­managements der medavo GmbH – Rechts­anwalts­gesellschaft:

Wir empfehlen einen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen, der Ärzte und Zahnärzte vom gesamten Prozess der Rechnungsstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung entlastet. Folgen Sie diesem Rat nicht, müssen Sie sich um die Durchsetzung Ihrer privatärztlichen Forderungen selbst kümmern. Gerne übernehmen wir für Sie dann die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen.

T. 0711 / 770 55-700
Kontakt

Ihre Vorteile mit medavo:

Mein Patient zahlt nicht – Zeit und Kosten sparen
Sie sparen als Arzt oder Zahnarzt Zeit und Kosten bei der gerichtlichen Durchsetzung, da unsere Prozesse komplett IT-gestützt stattfinden. So können Sie beispielsweise Ihre Forderungen kinderleicht und absolut sicher per Webschnittstelle an uns übergeben.

Hohe Zahlungsmoral dank optimierter Prozesse
Unser strukturierter IT-basierter Mahnprozess optimiert die Zahlungsmoral Ihrer Patienten

Inkasso
100 % Auszahlung der beigetriebenen Forderungen am Tage des Zahlungseingangs

Team

Weitere Informationen zum Mahnwesen

Welche Möglichkeiten hat man als Arzt, Geld einzutreiben?

Die Praxis muss dem Patienten eine Rechnung stellen. In dieser Rechnung müssen die Ziffern der GOÄ bzw. der GOZ genannt werden, nach denen Sie Ihre Leistung gegenüber dem Patienten abrechnen. Nennen Sie eine Zahlungsfrist (üblicherweise 4 Wochen) und weisen Sie darauf hin, dass Ihr Patient oder Ihre Patientin bei Nichteinhaltung dieser Frist in Verzug gerät und weitere Kosten auf ihn oder sie zukommen. Beispiel:

„Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Beachten Sie, dass eine verspätete Zahlung einen Verzug auslöst, der weitere Kosten für Sie zur Folge hat.“

Wann und wie häufig sollte gemahnt werden?

Wird Ihre Rechnung nach 30 Tagen nicht beglichen, sollten Sie zwei oder dreimal mahnen. Die Kosten dieser Mahnschreiben sind vom Patienten zu tragen, wenn Sie nachweisen können, dass er die Rechnung erhalten hat.

Formulieren Sie die erste Mahnung als freundliche Zahlungserinnerung. Schließlich kann eine Rechnung auch einmal unbeabsichtigt unter den Tisch fallen. Spätestens im dritten Mahnschreiben gilt es allerdings darauf hinzuweisen, dass Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder einen Anwalt beauftragen.

Richtig mahnen: welche Form sollte ein Mahnschreiben haben?

Mahnschreiben unterliegen keiner festen Form – sowohl was die inhaltliche Formulierung angeht als auch in Bezug auf die Zustellung. So können Sie frei wählen, ob Sie einen Mahnbrief schreiben und diesen per Post versenden oder Ihre Mahnungen per E-Mail verschicken. Aus Beweisgründen sollte eine Mahnung aber immer schriftlich erfolgen und beispielsweise nicht am Telefon ausgesprochen werden.

Gibt es gesetzliche Mahnfristen?

Vorgeschriebene Mahnfristen gibt es nicht. Bei Ärzten und Zahnärzten ist es allerdings üblich, dem Schuldner ein Zahlungsziel von 30 Tagen einzuräumen. Die erste Mahnung sollte dementsprechend nach Ablauf dieser Frist erfolgen.

Wie können mich Abrechnungs­dienst­leister oder Anwälte unterstützen?

Abrechnungsdienstleister

Beauftragen Sie einen Abrechnungsdienstleister, um offene Forderungen zu vermeiden. Diese Abrechnungsdienstleister, oft auch Rechenzentren genannt, übernehmen die gesamte Abwicklung Ihrer Rechnungsanträge. Oft begleichen sie offene Forderungen innerhalb weniger Tage und kümmern sich anschließend um die Zahlungen durch den Kunden. Viele Rechenzentren finanzieren Ihre Forderungen vor. Bequemer geht es für Sie als Arzt oder Zahnarzt nicht.

Sollte es dennoch zu Verzögerungen oder gar Zahlungsausfällen kommen, verfügen die Abrechnungsunternehmen über ein funktionierendes Forderungsmanagement. Sie mahnen Ihre Patienten und bieten häufig zusätzlichen Service wie beispielsweise Teilzahlungsvereinbarungen an. Auf diesem Weg treiben sie ausstehende Forderungen unkompliziert ein.

Erst wenn Ihr Patient – trotz Mahnschreiben –offene Forderungen nicht begleicht, werden die Rechenzentren diese Zahlungen außergerichtlich eintreiben und wenn nötig von einem Anwalt vor Gericht einklagen lassen.

Mahnwesen selbst betreiben und ggf. auf einen Anwalt zurückgreifen

Bei dieser Vorgehensweise übernehmen Sie selbst die Rechnungsstellung und die kaufmännischen Mahnungen. Zahlt Ihr Patient auch dann nicht, können Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Forderungen eintreibt und gegebenenfalls einklagt.

Wie geht man vor, wenn der Patient auf Mahnungen nicht reagiert?

Kommt der Patient auch nach der dritten Mahnung Ihrer Forderung nicht nach, so steht es Ihnen frei, sofort zu klagen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Am bequemsten ist es, an dieser Stelle einen Anwalt hinzuzuziehen. Er berät Sie umfassend und wird im Regelfall ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Wenn Sie auf das Hinzuziehen eines Anwaltes verzichten möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, online einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen.

Eine Option ist hier beispielsweise www.online-mahnantrag.de. Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person eintragen, sowie zum Patienten, gegen den Sie eine offene Forderung haben. Das Gericht erlässt dann den gerichtlichen Mahnbescheid. Legt Ihr Patient keinen Widerspruch ein, wird der Mahnbescheid vollstreckbar, wenn Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit können Sie dann bei einem Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Patienten beantragen.

Sollte Ihr Patient im Mahnverfahren allerdings Widerspruch einlegen, wird es kompliziert – spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Kontact
KONTAKT

medavo GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart

Mail
T. 0711 / 770 55-700
Medavo - die Rechtsanwälte für Mediziner
Klimaneutrales Unternehmen

medavo GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart

T. 0711 770 55-700

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo–Do 

8:00 – 17:00 Uhr

Fr

8:00 – 14:00 Uhr

Zertifizierungen

Qualität und Kundenzufriedenheit, Effizienz und Reaktionsschnelligkeit zählen zu den wichtigsten Grundlagen unserer Kanzlei. Die Basis bildet unser Qualitäts-Management. Unsere Kanzlei ist nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert und garantiert unseren Mandanten einen hohen Qualitäts-Standard.

ISO 9001 Zerifizierung
Impressum / Datenschutz

Impressum
Datenschutz

Cookie Disclaimer Einstellung
Logo Medavo

Beratung unverbindlich anfragen
(auch Online-Beratung via Zoom)

Titel
Anrede *
Datenschutz *
13 - 12 =
Logo Medavo

Mein Patient zahlt nicht – unverbindliche Anfrage

Titel
Anrede *
Datenschutz *
20 + 5 =
Untitled Box
Logo Medavo

Newsletter abbonieren

Erfahren Sie mehr über aktuelle Rechtsthemen für Mediziner und bleiben Sie über unsere Seminare und sonstigen Angebote auf dem Laufenden.

Anrede *
Titel
4 + 8 =
Terms of Service *

Bernd Rieger

Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Arbeitsrecht
Logo Klapp Röschmann Rieger

Newsletter abbonieren

Erfahren Sie mehr über aktuelle Rechtsthemen für Mediziner und bleiben Sie über unsere Seminare und sonstigen Angebote auf dem Laufenden.

Anrede *
Titel
Terms of Service *
2 + 8 =
Logo Medavo

Mein Patient zahlt nicht – unverbindliche Anfrage

Titel
Anrede *
Datenschutz *
11 + 13 =
Logo Medavo

Feedbacks unserer Seminarteilnehmer

“Vielfalt der Themen und Unterschiedlichkeit der Referenten sowie Ihre Kompetenz ist überzeugend“
(Ärztin aus Schleswig-Holstein, Oktober 2025)

“Ich fand den Moderator sehr freundlich, er ist gut auf die Leute eingegangen und das Thema war so interessant, dass ich trotz meiner Erschöpfung keine Minute verpasst habe.“
(Anonym, September 2025)

“Nochmals Danke für den inspirierenden engagierten Vortrag. Sehr gut war im Vortrag die Vermittlung sehr viel positiver Energie und realistischer Zuversicht. Hr Kierer machte mir Mut dass eine Praxisabgabe trotz schwieriger zur Zeit bestehender Bedingungen gelingen kann. Auch dass Grenzen in (unrealistische) Erwartungen aufgezeigt wurden ist für mich sehr klar und damit positiv vermittelt worden. Da war sehr viel Transparenz im Vortrag.“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2025)

“Es gelingt Ihnen immer wieder, trockene juristische Sachverhalte kurzweilig, prägnant und einprägsam zu vermitteln - weiter so!“
(Praxismitarbeiterin aus Hamburg, Mai 2025)

“Der Vortrag war sehr strukturiert, klar und verständlich, einfach SUPER vorgetragen!! Immer wieder gerne!“
(Ärztin aus Bayern, April 2025)

“Absolut informativ , kann für die Zukunft einiges mitnehmen. Sollte es hier einen Teil 2 geben, bin ich auf jeden Fall dabei.“
(Ärztin aus Baden-Württemberg, April 2025)

“Ich fand den Vortrag sehr gut organisiert und alle Fragen wurden beantwortet. Danke auch für das Handout, damit kann ich mir noch einmal einen Rückblick verschaffen und evtl. offene Fragen notieren, ich ziehe eine Anfrage als Mandant in Betracht“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, Februar 2025)

“Sehr guter und hilfreicher Vortrag, nochmals vielen Dank dafür! Auch wenn ich noch 8 Jahre arbeiten muss und möchte, habe ich die Kanzlei schon im Fokus für die Abwicklung“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2024)

“Es war sehr interessant und die Themen sind so wichtig. Es ist schwierig für uns Ärzte, wir müssen so vieles beachten neben unserer eigentlichen Arbeit, so viel „auf dem Schirm“ haben. Solche Veranstaltungen geben wirkliche eine Hilfestellung. Ich würde mich freuen, wenn es Fortsetzungen gibt. Gern mit vielen Fallbeispielen. Das hilft auf jeden Fall, Fehler zu vermeiden. Haben Sie vielen Dank!!“
(Ärztin aus Sachsen, Juli 2024)

“Sehr guter Vortrag, sehr sympathischer Referent. Gutes Tempo, ausführlich erklärt. Ist auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.“
(Ärztin aus Bayern, Juni 2024)

“Wundervoll gestaltet, gut verständlich erklärt, Dauer angenehm.“
(Arzt aus Baden-Württemberg, April 2024)

“Ein sehr guter Einstieg in die Ausstiegsmaterie! Vielen Dank für einen gut aufgebauten, leicht verständlichen Vortrag mit Praxisrelevanz. Mir wurde tatsächlich die Angst genommen ob der Bewältigung dieses Themas.“
(Ärztin aus Berlin, April 2024)

Upload-Forderungen

Bitte geben Sie uns ein paar Informationen zu Ihrer Person und laden Sie Ihre Forderung als PDF verschlüsselt  hoch.

Anrede *
Akademischer Titel
Dokumenten Upload (PDF) *
Ziehen Sie die PDF (es sind nur PDF-Dateien möglich) der Forderung hier her oder
suchen Sie diese auf Ihrem Computer
Maximale Dateigröße: 10MB
Erlaubtes Dateiformat: PDF
9 + 6 =