• Start
  • Mahnwesen
  • Inkasso
  • Über uns
  • Kontakt
Medavo – Rechtsanwälte für Medizinrecht, deutschlandweite Rechtsberatung
  • Start
  • Mahnwesen
  • Inkasso
  • Über uns
  • Kontakt
MPZN Topslider

Mein Patient zahlt nicht

Inkasso
für Zahnärztinnen & Zahnärzte
erfolgreich realisieren!

Sie sorgen bei Ihren Patienten für ein strahlendes Lächeln – wir kümmern uns darum, dass Ihre Patienten zahlen.

T. 0711 / 770 55-700
Kontakt
Team

Mein Patient zahlt nicht

Auf das Gesundheitsrecht
spezialisierte Anwaltskanzlei

Die medavo GmbH bietet seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken

Die medavo GmbH bietet seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken.

Viele Zahnärzte oder Ärzte nutzen daher ein Rechenzentrum oder einen Abrechnungsdienstleister, der sich um Rechnungserstellung, kaufmännische Mahnungen und ggf. die gerichtliche Beitreibung kümmert. Einige Rechenzentren bieten sogar eine Vorfinanzierung an. Viele Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und wollen sich nicht mit kaufmännischen Fragen beschäftigen. Oft sind diese Arzt- oder Zahnarztpraxen wirtschaftlich besonders erfolgreich.

Tipp:
Wir von der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft finden: Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, haben alles richtig gemacht. Viele Rechenzentren führen tausende von Abrechnungen nach GOÄ und GOZ durch und verfügen über ausgezeichnete Kompetenzen bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen, über die ein einzelner Arzt oder Zahnarzt nicht verfügen kann. Das ist ähnlich wie bei einem Orthopäden: Wer nur wenige Knieoperationen im Jahr durchführt, hat ein anderes Know How als ein Orthopäde, der jährlich mehrere hundert Knieoperationen durchführt.

Ungefähr die Hälfte der Ärzte oder Zahnärzte arbeiten nicht mit einem Rechenzentrum oder einem Abrechnungsdienstleister zusammen. Sie müssen die Rechnungserstellung und die kaufmännischen Mahnungen selbst in die Hand nehmen. Dieser zusätzliche Aufwand kostet Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld.

Bezahlt ein Patient oder eine Patientin die Rechnung trotz mehrfacher Mahnung nicht, fehlt bei Ärzten, Zahnärzten und ihren Mitarbeitern oft das Know-how wie privatärztliche Rechnungen gerichtlich durchgesetzt werden können. Wird eine privatärztliche Forderung nicht bezahlt, beauftragen viele Zahnärzte oder Ärzte einfach die nächstbeste Anwaltskanzlei oder gar ein Inkassobüro. Einige wenden sich auch an einen befreundeten Anwalt. Dabei übersehen sie, dass die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiertes anwaltliches Know How erfordert, über das viele Anwaltskanzleien und erst recht Inkassounternehmen nicht verfügen. Die Forderungshöhen sind oftmals niedrig, so dass es sich für nicht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, die nach der Gebührenordnung für Anwälte abrechnen, oft nicht rechnet, sich in die Thematik umfassend einzuarbeiten. Wird ein unkundiger Anwalt beauftragt, droht die Gefahr, dass rechtliche Fallstricke gar nicht oder zu spät erkannt werden.

Die Folge: Sie als Zahnarzt oder Arzt erhalten Ihr Geld nicht. Zudem müssen Sie die Kosten für den Anwalt bezahlen. Oft reagieren Patienten verschnupft und suchen sich einen neuen Arzt oder Zahnarzt.

Tipp:
Probieren Sie doch einfach aus, wie einfach die privatärztliche Abrechnung mit einem kompetenten Rechenzentrum funktioniert.

Wenn Sie partout kein Rechenzentrum beauftragen wollen, sollten Sie zumindest eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung Ihrer notleidenden Privatliquidationen beauftragen, die sich auf die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiert hat. Vorteile von Anwaltskanzleien wie der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich spezialisiert haben, Ihre privatärztlichen Forderungen durchzusetzen:

  • Die Beitreibung privatärztlicher Rechnungen verlangt, dass Sie als Zahnarzt oder Arzt hochsensible Patientendaten aus der Hand geben müssen. Werden diese Daten unberechtigt weitergegeben, drohen strafrechtliche Folgen, § 203 StGB.
  • Anwälte haften genauso wie Ärzte und Zahnärzte nach § 203 StGB.
  • Viele Patienten akzeptieren die Beitreibung privatärztlicher Forderungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien eher als durch Inkassounternehmen.
  • Für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei spricht auch, dass sie ggf. erforderliche Gerichtsverfahren kompetent selbst führen können. Inkassounternehmen führen oft keine Gerichtsverfahren durch.
T. 0711 / 770 55-700
Kontakt
Sie arbeiten in einem RZ

Mein Patient zahlt nicht

Unsere Anwaltskanzlei hat sich darauf spezialisiert, Ihre privatärztlichen Forderungen durchzusetzen:
  1. Die Beitreibung privatärztlicher Rechnungen verlangt, dass Sie als Zahnarzt oder Arzt hochsensible Patientendaten aus der Hand geben müssen. Werden diese Daten unberechtigt weitergegeben, drohen strafrechtliche Folgen, § 203 StGB.
  2. Anwälte haften genauso wie Ärzte und Zahnärzte nach § 203 StGB.
  3. Viele Patienten akzeptieren die Beitreibung privatärztlicher Forderungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien eher als durch Inkassounternehmen.
  4. Für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei spricht auch, dass sie ggf. erforderliche Gerichtsverfahren kompetent selbst führen können. Inkassounternehmen führen oft keine Gerichtsverfahren durch.

Viele Zahnärzte arbeiten mit Rechenzentren oder Abrechnungsunternehmen zusammen. Entweder kaufen die Rechenzentren die Forderungen dauerhaft an und tragen auch das Bonitätsrisiko der Patienten (echtes Factoring).

Unser Tipp:
Beauftragen Sie bei privatärztlichen Forderungen eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die Ihnen über ein Portal eine sichere Internetkommunikation anbietet. Verschicken Sie sensible Patientendaten nicht mit einfacher Email.

T. 0711 770 55-700
Kontakt
Team

Mein Patient zahlt nicht

FAQ rund um Inkasso &
privatärztlichen Forderungen

medavo Rechtsanwälte möchten Ärzte, Zahnärzte und Kliniken kompetent entlasten.

Jeder Zahnarzt und jeder Arzt kann seine privatärztlichen Forderungen selbst mahnen und ggf. gerichtlich vor dem Amtsgericht durchsetzen. Erst ab einer Wertgrenze von 5.000 € muss ein Arzt oder Zahnarzt bei der gerichtlichen Durchsetzung einen Anwalt beauftragen. Die Durchsetzung einer offenen Forderung bezeichnet man auch als Inkasso oder als Beitreibung. Offene Forderungen können sein:

  • Zuzahlungen gesetzlich Versicherter
  • Privatärztliche Liquidationen nach der GOÄ oder der GOZ
  • Mahnkosten
Arztpraxen geben diese Tätigkeiten gerne aus der Hand: An Rechenzentren, die auch die Rechnungsstellung übernehmen und die Forderungen oft auch vorfinanzieren oder an Anwälte oder Inkassobüros abgeben. Effektives Inkasso erfordert spezialisierte Kenntnisse im Bereich Medizin- und Zivilrecht und sollte im Ernstfall über gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide bei säumigen Schuldnern dazu führen, dass Sie als Arzt oder Zahnarzt Ihre offene Forderung schnell erhalten.

Zahlt ein Privatpatient nach einer Mahnung nicht, stellt sich für Ärzte und Zahnärzte, die selbst liquidieren, häufig die Frage, wie sie ihre Forderung effektiv eintreiben. Unternehmen beauftragen oft ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen, wenn ihre Kunden Rechnungen nicht begleichen. Ärzte und Zahnärzte unterliegen nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht. Offenbaren sie Geheimnisse ihrer Patienten können sie sich strafbar machen.

Anders als Anwälte unterliegen Inkassounternehmen keiner Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch einen Arzt oder Zahnarzt kann daher ein heikles Unterfangen werden. Anwälte dagegen sind laut § 203 StGB Ärzten gleichgestellt.

Wenn Sie Forderungen gegenüber Patienten geltend machen, so raten wir Ihnen immer einen Anwalt zu beauftragen.

Mit einem spezialisierten Anwalt sind Sie einen Schritt voraus. Begleicht Ihr Patient eine privatärztliche Forderung nicht, muss sie eingeklagt werden. Auch Inkassounternehmen geben die Forderungsbeitreibung oft an Anwälte ab, wenn ein Widerspruch oder ein Einspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid eingelegt wird. Warum also nicht gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, der Sie:

  • kompetent und umfassend berät
  • eine außergerichtliche Einigung anstrebt
  • Sie im Ernstfall auch vor Gericht vertritt und
  • Ihre Forderungen beim Schuldner auch vollstreckt.
Das spart Zeit und Kosten – und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich um die Dinge zu kümmern, die wirklich wichtig sind: Die Behandlung Ihrer Patienten.
T. 0711 / 770 55-700
Kontakt
Kontact
KONTAKT

medavo GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart

Mail
T. 0711 / 770 55-700
Medavo - die Rechtsanwälte für Mediziner
Klimaneutrales Unternehmen

medavo GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart

T. 0711 770 55-700

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo–Do 

8:00 – 17:00 Uhr

Fr

8:00 – 14:00 Uhr

Zertifizierungen

Qualität und Kundenzufriedenheit, Effizienz und Reaktionsschnelligkeit zählen zu den wichtigsten Grundlagen unserer Kanzlei. Die Basis bildet unser Qualitäts-Management. Unsere Kanzlei ist nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert und garantiert unseren Mandanten einen hohen Qualitäts-Standard.

Klimaneutrales Unternehmen
ISO 9001 Zerifizierung
Impressum / Datenschutz

Impressum
Datenschutz

Cookie Disclaimer Einstellung
Logo Medavo

Beratung unverbindlich anfragen
(auch Online-Beratung via Zoom)

14 + 14 =
Logo Medavo

Mein Patient zahlt nicht – unverbindliche Anfrage

15 + 13 =


Kontaktformular

Untitled Box
Logo Medavo

Newsletter abbonieren

Erfahren Sie mehr über aktuelle Rechtsthemen für Mediziner und bleiben Sie über unsere Seminare und sonstigen Angebote auf dem Laufenden.

5 + 3 =

Bernd Rieger

Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Arbeitsrecht

Existenzgründung

Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Praxisübernahme/Existenzgründung:

  • gerne auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern, Unternehmensberatern für Praxen, Sachverständige für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
  • wir geben Ihnen Verhaltensempfehlungen für Verhandlungen mit potentiellen Abgebern und unterstützen Sie auch bei solchen Verhandlungen.
  • wir gestalten bzw. überprüfen für Sie die benötigten Verträge. Dazu gehören u.a. der Praxis- bzw. Apothekenübernahmevertrag, Kaufverträge über einen Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)/Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
  • gerne überprüfen und gestalten wir Ihren Praxismietvertrag und die Arbeitsverträge für das Personal.
  • wir helfen und untertützen Sie bei einer eventuell erforderlichen Zulassungsnachbesetzung.

Dr. med. Thomas Preuschoff

Dr. med. Thomas Preuschoff ist sowohl approbierter Arzt als auch Rechtsanwalt und damit Doppelberufler. Nach 2 Semestern Studium der Musikwissenschaft in Erlangen studierte er Medizin an der Universität Würzburg, wo auch seine Promotion zum Dr. med. erfolgte.

Außerdem studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und arbeitet seit 2000 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Arbeitsrecht

Dr. jur. Frank Werner

Dr. jur. Frank Werner hat in Mannheim Jura studiert und über ein arztrechtliches Thema promoviert.

Er begann seine juristische Laufbahn 1998 in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in München und arbeitete von 2001 bis 2009 in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care einer internationalen Großkanzlei. Danach war er in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und schloss sich 2022 KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB an.

Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation "KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht".

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Gewerbliches Mietrecht

Praxisabgabe

Sie benötigen fachkundige Unterstützung bei Ihrer geplanten Praxis- bzw, Apothekenabgabe? Dann kommen Sie auf uns zu:

  • wenn gewünscht auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern und Sachverständigen für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
  • wir beraten Sie in strategischer Hinsicht zu den vorbereitenden Maßnahmen. Dazu geben wir Verhaltenstipps für die Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten und unterstützen Sie auch bei den Verhandlungen.
  • gerne gestalten wir für Sie die benötigten Verträge. Vom Praxis- bzw. Apothekenübergabevertrag, bis hin zum Vertrag über den Verkauf Ihres Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAGs) / Gemeinschaftspraxis bzw. an sonstigen Kooperationen.
  • wir helfen Ihnen bei der Zulassungsnachbesetzung im ärztlichen Bereich.

T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kooperationen

Sie planen eine Kooperation in Form einer BAG/Gemeinschaftspraxis, Teil-BAG, Praxis- bzw. Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft, MVZ mit mehreren Inhabern, Praxisverbund, Kooperationen mit Krankenhäusern etc.?

Oft stehen mehrere Kooperationsmöglichkeiten zur Auswahl, die eingeordnet und bewertet werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne:
  • wir gestalten für Sie die benötigten Verträge, z. B. den Gesellschaftsvertrags der BAG bzw. der Praxisgemeinschaft.
  • wir kümmern uns um die Prüfung und Anpassung begleitender Verträge, wie z.B. des Praxismietvertrages und der Anstellungsverträge.
  • wir helfen Ihnen bei eventuell erforderlichen vertrags(zahn)arztrechtlichen und sonstigen Genehmigungen.
  • wenn gewünscht ziehen wir Kooperationspartner hinzu, z.B. auf Ärzte spezialisierten Steuer- und Unternehmensberater etc.. Denn unser Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:
T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verträge

Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.

Dabei verfügen wir über hohe Expertise in Fragen des Vertrags(zahn)arzt-, Apotheken-, Krankenhaus- und Arbeitsrechts.

Damit ist unsere Kanzlei kompetenter Ansprechpartner bei ärztlichen Kooperationsverträgen, Praxis- und Apothekenkaufverträgen, Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und vielem mehr.

Arzthaftungsrecht

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung bei Problemstellungen im Bereich des (Zahn)Arzthaftungsrechts. Zu unseren Leistungen zählen u.a.:

  • die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von gegen Sie erhobenen Ansprüchen.
  • die Beratung über das Verhalten im Umgang mit Berufshaftpflichtversicherern, Prüfungsgremien, Zulassungsausschüssen, der Approbationsbehörde und Berufsgerichten.

Strafrecht – Schwerpunkt Medizinrecht

Durch unsere enge Kooperation mit Fachanwälten in der speziellen Konstellation Strafrecht und Medizinrecht stellen wir Ihnen deutschlandweit Spezialisten zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn Sie wider Erwarten mit Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zu tun bekommen sollten. Dies kann beispielsweise schon passieren bei:
  • Ermittlungsverfahren
  • Durchsuchungen
  • Beschlagnahmen
  • Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge
Hier bereits der „Leitfaden zum Verhalten bei Durchsuchungen“ unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Peters.

Download Leitfaden Durchsuchungen

 

Berufsrecht

Wir klären mit Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das oft komplexe (zahn)ärztliche Berufsrecht.

  • Hier geht es z.B. um das (zahn)ärztliche Werberecht, Kooperationen mit Gewerbetreibenden und anderen Leistungserbringern, die Problematik der Zuweisung gegen Entgelt und das (zahn)ärztliche Weiterbildungsrecht.

Verträge

Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.

Dabei verfügen wir über hohe Expertise in Fragen des Vertrags(zahn)arzt-, Apotheken-, Krankenhaus- und Arbeitsrechts.

Damit ist unsere Kanzlei kompetenter Ansprechpartner bei ärztlichen Kooperationsverträgen, Praxis- und Apothekenkaufverträgen, Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und vielem mehr.

Rechtsform

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:

  • steuerlichen
  • rechtlichen
  • wirtschaftlichen
Trifft man hier die falsche Entscheidung, kann das schnell zu unnötigen Risiken und Kosten führen.

Die richtige Wahl der Rechtsform ist nicht nur bei der Gründung von entscheidender Bedeutung. Ein Unternehmen wird laufend von internen und externen Veränderungen beeinflusst – deshalb empfehlen wir zudem eine kontinuierlichen Kontrolle um zu klären, ob die aktuelle Rechtsform noch Ihren Vorgaben und Anforderungen entspricht?

Lassen Sie sich dazu von unseren Rechtsanwälten und Kooperationspartnern bei der Entscheidung für die optimale Rechtsform unterstützen.

Verträge

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:

Gesellschaftsverträge, Geschäftsführer- bzw. Vorstandsverträge, Aufsichtsratsverträge fixieren die Spielregeln der Vertragsparteien untereinander:

Wer bringt was in die Gesellschaft ein? Nach welchen Grundsätzen und Prinzipien arbeitet die Gesellschaft? Wie werden Gewinne und Verluste verteilt? Wieviel Urlaub gönnen sich die Gesellschafter? Was passiert im Krankheitsfall?

Besonders wichtig sind die Regelungen für das Ausscheiden der Gesellschafter: bei Kündigung, Berufsunfähigkeit oder Tod aber auch die Rechte und Pflichten bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

Gehen Sie keine rechtlichen und damit meist auch wirtschaftlichen Risiken ein, indem Sie Vertragsmuster verwenden, deren Qualität und Objektivität Sie meist ohnehin nicht beurteilen können. Solche Verträge können Ihr Lebenswerk gefährden.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich zu sein.

Kauf und Verkauf

Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.

Während der Unternehmer sein Lebenswerk in guten Händen wissen und einen größtmöglichen Veräußerungsgewinn erzielen möchte, stellt die Übernahme für den Käufer oft den Grundstein seiner zukünftigen wirtschaftlichen Existenz dar.

Der Kauf eines Unternehmens bzw. die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen ist rechtlich zumeist komplex und von einem juristischen Laien nicht annähernd einzuschätzen. Eine umfassende Beratung sorgt für Klarheit und hilft dabei Risiken zu minimieren.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

T. +49 (0)89-224 224
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Auseinandersetzung

Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.

In Deutschland werden jedes Jahr zahllose Unternehmen, häufig als Gesellschaften, gegründet oder verändert, beispielsweise durch die Hinzunahme oder das Abwandern eines Partners bzw. einer Partnerin.

Die Gründung einer Gesellschaft bietet zwar zahlreiche Vorteile. So häufig wie Gesellschaften entstehen, so häufig scheiden auch Gesellschafter aus oder die Gesellschaft wird gänzlich aufgelöst.

Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung, auch durch die Erarbeitung konstruktiver Lösungsansätze.

Erbrecht

Das Thema „Erben und Vererben“ wir von vielen Menschen oft ungern angesprochen, da es eine Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet.

Tritt dann der Sterbefall ein, trifft er die Menschen unvorbereitet und hinterlässt oftmals menschliche und finanzielle Probleme.

Viele Schwierigkeiten, die dabei entstehen, könnten durch eine sinnvolle Vorsorge, zum Beispiel durch Abfassen eines Testaments oder Erbvertrages, abgewendet werden.

Wenden Sie sich einfach an uns - wir stehen Ihnen auch bei erbrechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite.

Forderungsmanagement

Die Zahl der Kunden bzw. Geschäftspartner steigt ständig, die auf Rechnungen bzw. Mahnungen nicht oder nur sehr verspätet reagieren.

Sie haben aber nicht nur ein wirtschaftliches Interesse an dem zügigen Ausgleich der Rechnungen sondern können Sie sich auch nicht leisten den Eindruck zu erwecken, Sie würden Ihre Forderungen nicht nachdrücklich verfolgen. Andernfalls entstehen Nachahmer.

Sie versuchen Ihre Forderungen einzutreiben. Aber wer ersetzt Ihnen die Kosten für Ihr eigenes Personal und die Sachmittel?

Wir übernehmen den gesamten Forderungseinzug nach der ersten Mahnung und finanzieren die bei uns entstehenden Personal- und Sachkosten überwiegend aus der anwaltlichen Vergütung, die die Schuldner schon kraft Gesetzes zu tragen haben. Damit sind Sie selbst dann entlastet, wenn unser Beitreibungserfolg nicht höher wäre, als Ihrer.

Aber glauben Sie wirklich, wir würden mit unseren ausgefeilten Maßnahmen nicht wesentlich mehr und schneller Forderungen realisieren, als Sie?
Logo Klapp Röschmann Rieger

Newsletter abbonieren

Erfahren Sie mehr über aktuelle Rechtsthemen für Mediziner und bleiben Sie über unsere Seminare und sonstigen Angebote auf dem Laufenden.

16 - 17 =

Achim Röschmann

Achim Röschmann arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt.

Er war bis März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB bzw. Geschäftsführer der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München“ und arbeitet dort seitdem als angestellter Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Röschmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.

Zudem ist er seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • gewerbliches Mietrecht
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Dr. phil. Eckhard Klapp

Nach dem Studium der Rechte und der Philosophie in München promovierte Eckhard Klapp zum Dr. phil. an der Ludwig Maximilians Universität, München.

Er arbeitete von 1968 als Rechtsanwalt und war bis Ende März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..

Dr. jur. Klemens Werner

Er ist seit 1996 als Anwalt zugelassen und seit April 2022 Partner der KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB und Geschäftsführer der RÖSCHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.medavo.de.

Logo Medavo

Beratung für Mediziner

Wir beraten im gesamten Spektrum des Gesundheitsrechts. Arzt- und Zahnarztpraxen stehen wir als kompetenter Partner in juristischen Fragen zur Seite.
T. +49 (0) 711 770 557 565 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Seminare für Mediziner
Logo Medavo

Patienten / Schuldner

Sie wollen eine Rechnung bezahlen oder eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren?
Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234567/22/0

T. +49 711 770 557 - 55 Login Patient


Ihr Aktenzeichen hat folgende Formate:
1234/22 oder 89 1234567/23/0

T. +49 89 215 79 190 E-Mail senden
Logo Medavo

Kunde / Zedent

Im Serviceportal können Sie:

  • Jederzeit Forderungen gegen Patienten abgeben
  • Sich informieren, was wir für Sie erreicht haben

Zusätzlich können Sie:

  • Neue Anschrift mitteilen
  • Ihre Rechnung stornieren oder
  • Dokumente zur Verfügung stellen
T. +49 711 770 55-700 Login Serviceportal
Logo Medavo

Mein Patient zahlt nicht – unverbindliche Anfrage

4 + 13 =
Logo Medavo

Feedbacks unserer Seminarteilnehmer

“Der Vortrag war sehr strukturiert, klar und verständlich, einfach SUPER vorgetragen!! Immer wieder gerne!“
(Ärztin aus Bayern, April 2025)

“Absolut informativ , kann für die Zukunft einiges mitnehmen. Sollte es hier einen Teil 2 geben, bin ich auf jeden Fall dabei.“
(Ärztin aus Baden-Württemberg, April 2025)

“Ich fand den Vortrag sehr gut organisiert und alle Fragen wurden beantwortet. Danke auch für das Handout, damit kann ich mir noch einmal einen Rückblick verschaffen und evtl. offene Fragen notieren, ich ziehe eine Anfrage als Mandant in Betracht“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, Februar 2025)

“Sehr guter und hilfreicher Vortrag, nochmals vielen Dank dafür! Auch wenn ich noch 8 Jahre arbeiten muss und möchte, habe ich die Kanzlei schon im Fokus für die Abwicklung“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2024)

“Es war sehr interessant und die Themen sind so wichtig. Es ist schwierig für uns Ärzte, wir müssen so vieles beachten neben unserer eigentlichen Arbeit, so viel „auf dem Schirm“ haben. Solche Veranstaltungen geben wirkliche eine Hilfestellung. Ich würde mich freuen, wenn es Fortsetzungen gibt. Gern mit vielen Fallbeispielen. Das hilft auf jeden Fall, Fehler zu vermeiden. Haben Sie vielen Dank!!“
(Ärztin aus Sachsen, Juli 2024)

“Sehr guter Vortrag, sehr sympathischer Referent. Gutes Tempo, ausführlich erklärt. Ist auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.“
(Ärztin aus Bayern, Juni 2024)

“Wundervoll gestaltet, gut verständlich erklärt, Dauer angenehm.“
(Arzt aus Baden-Württemberg, April 2024)

“Ein sehr guter Einstieg in die Ausstiegsmaterie! Vielen Dank für einen gut aufgebauten, leicht verständlichen Vortrag mit Praxisrelevanz. Mir wurde tatsächlich die Angst genommen ob der Bewältigung dieses Themas.“
(Ärztin aus Berlin, April 2024)