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Mein Patient zahlt nicht – privatärztliche Liquidationen für Zahnärztinnen & Zahnärzte erfolgreich realisieren!
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Mein Patient zahlt nicht

Inkasso
für Zahnärztinnen & Zahnärzte
erfolgreich realisieren!

Sie sorgen bei Ihren Patienten für ein strahlendes Lächeln – wir kümmern uns darum, dass Ihre Patienten zahlen.

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Mein Patient zahlt nicht

Auf das Gesundheitsrecht
spezialisierte Anwaltskanzlei

Die medavo GmbH bietet seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken

Die medavo GmbH bietet seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken.

Viele Zahnärzte oder Ärzte nutzen daher ein Rechenzentrum oder einen Abrechnungsdienstleister, der sich um Rechnungserstellung, kaufmännische Mahnungen und ggf. die gerichtliche Beitreibung kümmert. Einige Rechenzentren bieten sogar eine Vorfinanzierung an. Viele Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und wollen sich nicht mit kaufmännischen Fragen beschäftigen. Oft sind diese Arzt- oder Zahnarztpraxen wirtschaftlich besonders erfolgreich.

Tipp:
Wir von der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft finden: Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, haben alles richtig gemacht. Viele Rechenzentren führen tausende von Abrechnungen nach GOÄ und GOZ durch und verfügen über ausgezeichnete Kompetenzen bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen, über die ein einzelner Arzt oder Zahnarzt nicht verfügen kann. Das ist ähnlich wie bei einem Orthopäden: Wer nur wenige Knieoperationen im Jahr durchführt, hat ein anderes Know How als ein Orthopäde, der jährlich mehrere hundert Knieoperationen durchführt.

Ungefähr die Hälfte der Ärzte oder Zahnärzte arbeiten nicht mit einem Rechenzentrum oder einem Abrechnungsdienstleister zusammen. Sie müssen die Rechnungserstellung und die kaufmännischen Mahnungen selbst in die Hand nehmen. Dieser zusätzliche Aufwand kostet Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld.

Bezahlt ein Patient oder eine Patientin die Rechnung trotz mehrfacher Mahnung nicht, fehlt bei Ärzten, Zahnärzten und ihren Mitarbeitern oft das Know-how wie privatärztliche Rechnungen gerichtlich durchgesetzt werden können. Wird eine privatärztliche Forderung nicht bezahlt, beauftragen viele Zahnärzte oder Ärzte einfach die nächstbeste Anwaltskanzlei oder gar ein Inkassobüro. Einige wenden sich auch an einen befreundeten Anwalt. Dabei übersehen sie, dass die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiertes anwaltliches Know How erfordert, über das viele Anwaltskanzleien und erst recht Inkassounternehmen nicht verfügen. Die Forderungshöhen sind oftmals niedrig, so dass es sich für nicht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, die nach der Gebührenordnung für Anwälte abrechnen, oft nicht rechnet, sich in die Thematik umfassend einzuarbeiten. Wird ein unkundiger Anwalt beauftragt, droht die Gefahr, dass rechtliche Fallstricke gar nicht oder zu spät erkannt werden.

Die Folge: Sie als Zahnarzt oder Arzt erhalten Ihr Geld nicht. Zudem müssen Sie die Kosten für den Anwalt bezahlen. Oft reagieren Patienten verschnupft und suchen sich einen neuen Arzt oder Zahnarzt.

Tipp:
Probieren Sie doch einfach aus, wie einfach die privatärztliche Abrechnung mit einem kompetenten Rechenzentrum funktioniert.

Wenn Sie partout kein Rechenzentrum beauftragen wollen, sollten Sie zumindest eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung Ihrer notleidenden Privatliquidationen beauftragen, die sich auf die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiert hat. Vorteile von Anwaltskanzleien wie der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich spezialisiert haben, Ihre privatärztlichen Forderungen durchzusetzen:

  • Die Beitreibung privatärztlicher Rechnungen verlangt, dass Sie als Zahnarzt oder Arzt hochsensible Patientendaten aus der Hand geben müssen. Werden diese Daten unberechtigt weitergegeben, drohen strafrechtliche Folgen, § 203 StGB.
  • Anwälte haften genauso wie Ärzte und Zahnärzte nach § 203 StGB.
  • Viele Patienten akzeptieren die Beitreibung privatärztlicher Forderungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien eher als durch Inkassounternehmen.
  • Für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei spricht auch, dass sie ggf. erforderliche Gerichtsverfahren kompetent selbst führen können. Inkassounternehmen führen oft keine Gerichtsverfahren durch.
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Sie arbeiten in einem RZ

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Unsere Anwaltskanzlei hat sich darauf spezialisiert, Ihre privatärztlichen Forderungen durchzusetzen:
  1. Die Beitreibung privatärztlicher Rechnungen verlangt, dass Sie als Zahnarzt oder Arzt hochsensible Patientendaten aus der Hand geben müssen. Werden diese Daten unberechtigt weitergegeben, drohen strafrechtliche Folgen, § 203 StGB.
  2. Anwälte haften genauso wie Ärzte und Zahnärzte nach § 203 StGB.
  3. Viele Patienten akzeptieren die Beitreibung privatärztlicher Forderungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien eher als durch Inkassounternehmen.
  4. Für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei spricht auch, dass sie ggf. erforderliche Gerichtsverfahren kompetent selbst führen können. Inkassounternehmen führen oft keine Gerichtsverfahren durch.

Viele Zahnärzte arbeiten mit Rechenzentren oder Abrechnungsunternehmen zusammen. Entweder kaufen die Rechenzentren die Forderungen dauerhaft an und tragen auch das Bonitätsrisiko der Patienten (echtes Factoring).

Unser Tipp:
Beauftragen Sie bei privatärztlichen Forderungen eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die Ihnen über ein Portal eine sichere Internetkommunikation anbietet. Verschicken Sie sensible Patientendaten nicht mit einfacher Email.

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FAQ rund um Inkasso &
privatärztlichen Forderungen

medavo Rechtsanwälte möchten Ärzte, Zahnärzte und Kliniken kompetent entlasten.

Jeder Zahnarzt und jeder Arzt kann seine privatärztlichen Forderungen selbst mahnen und ggf. gerichtlich vor dem Amtsgericht durchsetzen. Erst ab einer Wertgrenze von 5.000 € muss ein Arzt oder Zahnarzt bei der gerichtlichen Durchsetzung einen Anwalt beauftragen. Die Durchsetzung einer offenen Forderung bezeichnet man auch als Inkasso oder als Beitreibung. Offene Forderungen können sein:

  • Zuzahlungen gesetzlich Versicherter
  • Privatärztliche Liquidationen nach der GOÄ oder der GOZ
  • Mahnkosten
Arztpraxen geben diese Tätigkeiten gerne aus der Hand: An Rechenzentren, die auch die Rechnungsstellung übernehmen und die Forderungen oft auch vorfinanzieren oder an Anwälte oder Inkassobüros abgeben. Effektives Inkasso erfordert spezialisierte Kenntnisse im Bereich Medizin- und Zivilrecht und sollte im Ernstfall über gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide bei säumigen Schuldnern dazu führen, dass Sie als Arzt oder Zahnarzt Ihre offene Forderung schnell erhalten.

Zahlt ein Privatpatient nach einer Mahnung nicht, stellt sich für Ärzte und Zahnärzte, die selbst liquidieren, häufig die Frage, wie sie ihre Forderung effektiv eintreiben. Unternehmen beauftragen oft ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen, wenn ihre Kunden Rechnungen nicht begleichen. Ärzte und Zahnärzte unterliegen nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht. Offenbaren sie Geheimnisse ihrer Patienten können sie sich strafbar machen.

Anders als Anwälte unterliegen Inkassounternehmen keiner Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch einen Arzt oder Zahnarzt kann daher ein heikles Unterfangen werden. Anwälte dagegen sind laut § 203 StGB Ärzten gleichgestellt.

Wenn Sie Forderungen gegenüber Patienten geltend machen, so raten wir Ihnen immer einen Anwalt zu beauftragen.

Mit einem spezialisierten Anwalt sind Sie einen Schritt voraus. Begleicht Ihr Patient eine privatärztliche Forderung nicht, muss sie eingeklagt werden. Auch Inkassounternehmen geben die Forderungsbeitreibung oft an Anwälte ab, wenn ein Widerspruch oder ein Einspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid eingelegt wird. Warum also nicht gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, der Sie:

  • kompetent und umfassend berät
  • eine außergerichtliche Einigung anstrebt
  • Sie im Ernstfall auch vor Gericht vertritt und
  • Ihre Forderungen beim Schuldner auch vollstreckt.
Das spart Zeit und Kosten – und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich um die Dinge zu kümmern, die wirklich wichtig sind: Die Behandlung Ihrer Patienten.
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Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dezernate:

  • gesamtes Arzt- und Medizinrecht
  • Arbeitsrecht
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Feedbacks unserer Seminarteilnehmer

“Vielfalt der Themen und Unterschiedlichkeit der Referenten sowie Ihre Kompetenz ist überzeugend“
(Ärztin aus Schleswig-Holstein, Oktober 2025)

“Ich fand den Moderator sehr freundlich, er ist gut auf die Leute eingegangen und das Thema war so interessant, dass ich trotz meiner Erschöpfung keine Minute verpasst habe.“
(Anonym, September 2025)

“Nochmals Danke für den inspirierenden engagierten Vortrag. Sehr gut war im Vortrag die Vermittlung sehr viel positiver Energie und realistischer Zuversicht. Hr Kierer machte mir Mut dass eine Praxisabgabe trotz schwieriger zur Zeit bestehender Bedingungen gelingen kann. Auch dass Grenzen in (unrealistische) Erwartungen aufgezeigt wurden ist für mich sehr klar und damit positiv vermittelt worden. Da war sehr viel Transparenz im Vortrag.“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2025)

“Es gelingt Ihnen immer wieder, trockene juristische Sachverhalte kurzweilig, prägnant und einprägsam zu vermitteln - weiter so!“
(Praxismitarbeiterin aus Hamburg, Mai 2025)

“Der Vortrag war sehr strukturiert, klar und verständlich, einfach SUPER vorgetragen!! Immer wieder gerne!“
(Ärztin aus Bayern, April 2025)

“Absolut informativ , kann für die Zukunft einiges mitnehmen. Sollte es hier einen Teil 2 geben, bin ich auf jeden Fall dabei.“
(Ärztin aus Baden-Württemberg, April 2025)

“Ich fand den Vortrag sehr gut organisiert und alle Fragen wurden beantwortet. Danke auch für das Handout, damit kann ich mir noch einmal einen Rückblick verschaffen und evtl. offene Fragen notieren, ich ziehe eine Anfrage als Mandant in Betracht“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, Februar 2025)

“Sehr guter und hilfreicher Vortrag, nochmals vielen Dank dafür! Auch wenn ich noch 8 Jahre arbeiten muss und möchte, habe ich die Kanzlei schon im Fokus für die Abwicklung“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2024)

“Es war sehr interessant und die Themen sind so wichtig. Es ist schwierig für uns Ärzte, wir müssen so vieles beachten neben unserer eigentlichen Arbeit, so viel „auf dem Schirm“ haben. Solche Veranstaltungen geben wirkliche eine Hilfestellung. Ich würde mich freuen, wenn es Fortsetzungen gibt. Gern mit vielen Fallbeispielen. Das hilft auf jeden Fall, Fehler zu vermeiden. Haben Sie vielen Dank!!“
(Ärztin aus Sachsen, Juli 2024)

“Sehr guter Vortrag, sehr sympathischer Referent. Gutes Tempo, ausführlich erklärt. Ist auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.“
(Ärztin aus Bayern, Juni 2024)

“Wundervoll gestaltet, gut verständlich erklärt, Dauer angenehm.“
(Arzt aus Baden-Württemberg, April 2024)

“Ein sehr guter Einstieg in die Ausstiegsmaterie! Vielen Dank für einen gut aufgebauten, leicht verständlichen Vortrag mit Praxisrelevanz. Mir wurde tatsächlich die Angst genommen ob der Bewältigung dieses Themas.“
(Ärztin aus Berlin, April 2024)

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