Project Description
Optimieren Sie das Mahnwesen Ihrer Praxis
In Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis behandeln Sie Privatpatienten oder bieten Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte an. Während die Abrechnung mit Krankenkassen in aller Regel reibungslos abläuft, kann es bei der Abrechnung mit Privatpersonen zu Zahlungsausfällen kommen. Einige Patienten und Kunden zahlen Ihre Rechnung selbst nach mehrmaliger Mahnung nicht. Diese offenen Forderungen einzutreiben kostet Zeit und verursacht zusätzliche Kosten. Darüber hinaus fehlen häufig die Ressourcen, um Mahnverfahren effizient durchzuführen.
Die medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft treibt Ihre Forderungen gegen Privatpatienten professionell bei
Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir uns auf Forderungsbeitreibungen bei Privatpatienten spezialisiert. Gerne unterstützen wir Sie anwaltlich, wenn Ihre Patienten Sie trotz Rechnungsstellung nicht bezahlen. Wir treiben offene Geldbeträge Ihrer Patienten bei und setzen Ihre Forderungen ggf. auch gerichtlich durch.
Ihre Vorteile mit dem Forderungsmanagement der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft:
Wir empfehlen einen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen, der Ärzte und Zahnärzte vom gesamten Prozess der Rechnungsstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung entlastet. Folgen Sie diesem Rat nicht, müssen Sie sich um die Durchsetzung Ihrer privatärztlichen Forderungen selbst kümmern. Gerne übernehmen wir für Sie dann die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Sie sparen als Arzt oder Zahnarzt Zeit und Kosten bei der gerichtlichen Durchsetzung, da unsere Prozesse komplett IT-gestützt stattfinden. So können Sie beispielsweise Ihre Forderungen kinderleicht und absolut sicher per Webschnittstelle an uns übergeben.
- Unser strukturierter Mahnprozess optimiert die Zahlungsmoral Ihrer Patienten
- 100 % Auszahlung der beigetriebenen Forderungen am Tage des Zahlungseingangs
Sie haben Fragen zu Mahnwesen & Forderungsmanagement?
Unsere Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen freundlich und kompetent. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen zum Mahnwesen
- Welche Möglichkeiten hat man als Arzt, Geld einzutreiben?
- Wann und wie häufig sollte gemahnt werden?
- Richtig mahnen: welche Form sollte ein Mahnschreiben haben?
- Wie geht man vor, wenn der Patient auf Mahnungen nicht reagiert?
- Wie kann ein Anwalt einen Arzt oder Zahnarzt bei der Beitreibung unterstützen?
Welche Möglichkeiten hat man als Arzt, Geld von Privatpatienten einzutreiben?
Die Praxis muss dem Patienten eine Rechnung stellen. In dieser Rechnung müssen die Ziffern der GOÄ bzw. der GOZ genannt werden, nach denen Sie Ihre Leistung gegenüber dem Patienten abrechnen. Nennen Sie eine Zahlungsfrist (üblicherweise 4 Wochen) und weisen Sie darauf hin, dass Ihr Patient oder Ihre Patientin bei Nichteinhaltung dieser Frist in Verzug gerät und weitere Kosten auf ihn oder sie zukommen. Beispiel:
„Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Beachten Sie, dass eine verspätete Zahlung einen Verzug auslöst, der weitere Kosten für Sie zur Folge hat.“
Wann und wie häufig sollte gemahnt werden?
Wird Ihre Rechnung nach 30 Tagen nicht beglichen, sollten Sie zwei oder dreimal mahnen. Die Kosten dieser Mahnschreiben sind vom Patienten zu tragen, wenn Sie nachweisen können, dass er die Rechnung erhalten hat.
Formulieren Sie die erste Mahnung als freundliche Zahlungserinnerung. Schließlich kann eine Rechnung auch einmal unbeabsichtigt unter den Tisch fallen. Spätestens im dritten Mahnschreiben gilt es allerdings darauf hinzuweisen, dass Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder einen Anwalt beauftragen.
Richtig mahnen: welche Form sollte ein Mahnschreiben haben?
Mahnschreiben unterliegen keiner festen Form – sowohl was die inhaltliche Formulierung angeht als auch in Bezug auf die Zustellung. So können Sie frei wählen, ob Sie einen Mahnbrief schreiben und diesen per Post versenden oder Ihre Mahnungen per E-Mail verschicken. Aus Beweisgründen sollte eine Mahnung aber immer schriftlich erfolgen und beispielsweise nicht am Telefon ausgesprochen werden.
Gibt es gesetzliche Mahnfristen?
Vorgeschriebene Mahnfristen gibt es nicht. Bei Ärzten und Zahnärzten ist es allerdings üblich, dem Schuldner ein Zahlungsziel von 30 Tagen einzuräumen. Die erste Mahnung sollte dementsprechend nach Ablauf dieser Frist erfolgen.
Wie geht man vor, wenn der Patient auf Mahnungen nicht reagiert?
Kommt der Patient auch nach der dritten Mahnung Ihrer Forderung nicht nach, so steht es Ihnen frei, sofort zu klagen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Am bequemsten ist es, an dieser Stelle einen Anwalt hinzuzuziehen. Er berät Sie umfassend und wird im Regelfall ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Wenn Sie auf das Hinzuziehen eines Anwaltes verzichten möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, online einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen.
Eine Option ist hier beispielsweise www.online-mahnantrag.de. Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person eintragen, sowie zum Patienten, gegen den Sie eine offene Forderung haben. Das Gericht erlässt dann den gerichtlichen Mahnbescheid. Legt Ihr Patient keinen Widerspruch ein, wird der Mahnbescheid vollstreckbar, wenn Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit können Sie dann bei einem Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Patienten beantragen.
Sollte Ihr Patient im Mahnverfahren allerdings Widerspruch einlegen, wird es kompliziert – spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Wie können mich Abrechnungsdienstleister oder Anwalt unterstützen?
Abrechnungsdienstleister
Beauftragen Sie einen Abrechnungsdienstleister, um offene Forderungen zu vermeiden. Diese Abrechnungsdienstleister, oft auch Rechenzentren genannt, übernehmen die gesamte Abwicklung Ihrer Rechnungsanträge. Oft begleichen sie offene Forderungen innerhalb weniger Tage und kümmern sich anschließend um die Zahlungen durch den Kunden. Viele Rechenzentren finanzieren Ihre Forderungen vor. Bequemer geht es für Sie als Arzt oder Zahnarzt nicht.
Sollte es dennoch zu Verzögerungen oder gar Zahlungsausfällen kommen, verfügen die Abrechnungsunternehmen über ein funktionierendes Forderungsmanagement. Sie mahnen Ihre Patienten und bieten häufig zusätzlichen Service wie beispielsweise Teilzahlungsvereinbarungen an. Auf diesem Weg treiben sie ausstehende Forderungen unkompliziert ein.
Erst wenn Ihr Patient – trotz Mahnschreiben –offene Forderungen nicht begleicht, werden die Rechenzentren diese Zahlungen außergerichtlich eintreiben und wenn nötig von einem Anwalt vor Gericht einklagen lassen.
Mahnwesen selbst betreiben und ggf. auf einen Anwalt zurückgreifen
Bei dieser Vorgehensweise übernehmen Sie selbst die Rechnungsstellung und die kaufmännischen Mahnungen. Zahlt Ihr Patient auch dann nicht, können Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Forderungen eintreibt und gegebenenfalls einklagt.
Unser Tipp: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der darauf spezialisiert ist, Geldforderungen für Ärzte einzutreiben!
Viele Ärzte suchen sich einfach den nächstbesten Anwalt, um ihre offenen Rechnungen eintreiben zu lassen. Dabei ist das Eintreiben einer Forderung von einem Patienten sehr heikel. Viel Fingerspitzengefühl ist erforderlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen ohne den Patienten zu verlieren! Denn am Ende zählt nicht nur die beglichene Rechnung, sondern ein langfristig gutes und vertrauensbasiertes Verhältnis zum Patienten.
SO ERREICHEN SIE UNS
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Unser Team berät Sie gerne in allen Fragen zum Thema Mahnung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Dana Nebauer

IHR WEG ZU UNS
medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart
Kontakt@medavo.de
Forderung online einreichen
Möchten Sie als Privatperson oder als Unternehmen zu Ihrem Geld kommen? Dann beauftragen Sie uns und reichen Sie die zur Beitreibung offen stehende Rechnung bei uns ein. Anschließend werden wir umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.