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Spezialisierte Anwaltskanzleien im Gesundheitsrecht: Seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen variiert je nachdem, ob es sich um Privatpatienten beziehungsweise Zusatzleistungen handelt oder ob die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung aufkommt. Bei privat Versicherten, Patienten ohne Krankenversicherung oder bei Zusatzleistungen muss der Patient die Rechnung für seine Behandlung selbst tragen.

Es kommt leider häufig vor, dass Patienten ihre Ärzte oder Zahnärzte trotz guter Behandlung nicht, nur teilweise oder sehr zögerlich bezahlen.

Abrechnungsdienstleister und Rechenzentren entlasten Ärzte und Zahnärzte kompetent

Viele Zahnärzte oder Ärzte nutzen daher ein Rechenzentrum oder einen Abrechnungsdienstleister, der sich um Rechnungserstellung, kaufmännische Mahnungen und ggf. die gerichtliche Beitreibung kümmert. Einige Rechenzentren bieten sogar eine Vorfinanzierung an. Viele Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und wollen sich nicht mit kaufmännischen Fragen beschäftigen. Oft sind diese Arzt- oder Zahnarztpraxen wirtschaftlich besonders erfolgreich.

Unser Tipp: Wir von der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft finden: Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, haben alles richtig gemacht. Viele Rechenzentren führen tausende von Abrechnungen nach GOÄ und GOZ durch und verfügen über ausgezeichnete Kompetenzen bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen, über die ein einzelner Arzt oder Zahnarzt nicht verfügen kann. Das ist ähnlich wie bei einem Orthopäden: Wer nur wenige Knieoperationen im Jahr durchführt, hat ein anderes Know How als ein Orthopäde, der jährlich mehrere hundert Knieoperationen durchführt.

Selbstabrechner

Ungefähr die Hälfte der Ärzte oder Zahnärzte arbeiten nicht mit einem Rechenzentrum oder einem Abrechnungsdienstleister zusammen. Sie müssen die Rechnungserstellung und die kaufmännischen Mahnungen selbst in die Hand nehmen. Dieser zusätzliche Aufwand kostet Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld. Bezahlt ein Patient oder eine Patientin die Rechnung trotz mehrfacher Mahnung nicht, fehlt bei Ärzten, Zahnärzten und ihren Mitarbeitern oft das Know-how wie privatärztliche Rechnungen gerichtlich durchgesetzt werden können.

Wird eine privatärztliche Forderung nicht bezahlt, beauftragen viele Zahnärzte oder Ärzte einfach die nächstbeste Anwaltskanzlei oder gar ein Inkassobüro. Einige wenden sich auch an einen befreundeten Anwalt. Dabei übersehen sie, dass die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiertes anwaltliches Know How erfordert, über das viele Anwaltskanzleien und erst recht Inkassounternehmen nicht verfügen. Die Forderungshöhen sind oftmals niedrig, so dass es sich für nicht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, die nach der Gebührenordnung für Anwälte abrechnen, oft nicht rechnet, sich in die Thematik umfassend einzuarbeiten. Wird ein unkundiger Anwalt beauftragt, droht die Gefahr, dass rechtliche Fallstricke gar nicht oder zu spät erkannt werden. Die Folge: Sie als Zahnarzt oder Arzt erhalten Ihr Geld nicht. Zudem müssen Sie die Kosten für den Anwalt bezahlen. Oft reagieren Patienten verschnupft und suchen sich einen neuen Arzt oder Zahnarzt.

Unser Tipp: Probieren Sie doch einfach aus, wie einfach die privatärztliche Abrechnung mit einem kompetenten Rechenzentrum funktioniert.

Wenn Sie partout kein Rechenzentrum beauftragen wollen, sollten Sie zumindest eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung Ihrer notleidenden Privatliquidationen beauftragen, die sich auf die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiert hat.

Vorteile von Anwaltskanzleien wie der medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich spezialisiert haben, Ihre privatärztlichen Forderungen durchzusetzen:

  • Die Beitreibung privatärztlicher Rechnungen verlangt, dass Sie als Zahnarzt oder Arzt hochsensible Patientendaten aus der Hand geben müssen. Werden diese Daten unberechtigt weitergegeben, drohen strafrechtliche Folgen, § 203 StGB.
  • Anwälte haften genauso wie Ärzte und Zahnärzte nach § 203 StGB.

  • Viele Patienten akzeptieren die Beitreibung privatärztlicher Forderungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien eher als durch Inkassounternehmen.

  • Für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei spricht auch, dass sie ggf. erforderliche Gerichtsverfahren kompetent selbst führen können. Inkassounternehmen führen oft keine Gerichtsverfahren durch.

Unser Tipp: Beauftragen Sie bei privatärztlichen Forderungen eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die Ihnen über ein Portal eine sichere Internetkommunikation anbietet. Verschicken Sie sensible Patientendaten nicht mit einfacher Email.

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Forderungsmanagement ohne Inkassobüro?

Die medavo GmbH unterstützt Sie gerne bei der Beitreibung Ihrer privatärztlichen Forderungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

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Weitere Informationen zum Thema Inkasso

Warum Inkasso privatärztlicher Forderungen?

Jeder Zahnarzt und jeder Arzt kann seine privatärztlichen Forderungen selbst mahnen und ggf. gerichtlich vor dem Amtsgericht durchsetzen. Erst ab einer Wertgrenze von 5.000 €  muss ein Arzt oder Zahnarzt bei der gerichtlichen Durchsetzung einen Anwalt beauftragen. Die Durchsetzung einer offenen Forderung bezeichnet man auch als Inkasso oder als Beitreibung. Offene Forderungen können sein

  • Zuzahlungen gesetzlich Versicherter
  • Privatärztliche Liquidationen nach der GOÄ oder der GOZ
  • Mahnkosten

Arztpraxen geben diese Tätigkeiten gerne aus der Hand: An Rechenzentren, die auch die Rechnungsstellung übernehmen und die Forderungen oft auch vorfinanzieren oder an Anwälte oder Inkassobüros abgeben. Effektives Inkasso erfordert spezialisierte Kenntnisse im Bereich Medizin- und Zivilrecht und sollte im Ernstfall über gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide bei säumigen Schuldnern dazu führen, dass Sie als Arzt oder Zahnarzt Ihre offene Forderung schnell erhalten.

Welche Vorteile bietet ein Anwalt gegenüber einem Inkassounternehmen?

Zahlt ein Privatpatient nach einer Mahnung nicht, stellt sich für Ärzte und Zahnärzte, die selbst liquidieren, häufig die Frage, wie sie ihre Forderung effektiv eintreiben. Unternehmen beauftragen oft ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen, wenn ihre Kunden Rechnungen nicht begleichen.

Ärzte und Zahnärzte unterliegen nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht. Offenbaren sie Geheimnisse ihrer Patienten können sie sich strafbar machen. Anders als Anwälte unterliegen Inkassounternehmen keiner Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch einen Arzt oder Zahnarzt kann daher ein heikles Unterfangen werden. Anwälte dagegen sind laut § 203 StGB Ärzten gleichgestellt. Wenn Sie Forderungen gegenüber Patienten geltend machen, so raten wir Ihnen immer einen Anwalt zu beauftragen.

Zusätzlicher Bonus: Anwälte wirken seriös

Rechtsanwälte werden von Ihren Patienten deutlich seriöser wahrgenommen als Inkassounternehmen.

Unser Tipp: Wählen Sie einen Anwalt, der sich auf die Beitreibung privatärztlicher Forderungen spezialisiert hat. So hat Ihr Unternehmen einen Partner zur Seite, der Sie sowohl bei der außergerichtlichen Beitreibung, als auch bei der Einklagung Ihrer Forderungen vor Gericht vertritt. Darüber hinaus arbeitet dieser mindestens so effektiv wie ein Inkassodienst. Denn am Ende zählt nicht nur, dass Ihre Patienten bezahlen, sondern auch, dass sie weiterhin Kunde Ihrer Praxis bleiben.

Gerichtliches Mahnverfahren: Inkassobüros greifen auf Anwälte zurück

Mit einem spezialisierten Anwalt sind Sie einen Schritt voraus. Begleicht Ihr Patient eine privatärztliche Forderung nicht, muss sie eingeklagt werden. Auch Inkassounternehmen geben die Forderungsbeitreibung oft an Anwälte ab, wenn ein Widerspruch oder ein Einspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid eingelegt wird. Warum also nicht gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, der Sie

  • kompetent und umfassend berät
  • eine außergerichtliche Einigung anstrebt
  • Sie im Ernstfall auch vor Gericht vertritt und
  • Ihre Forderungen beim Schuldner auch vollstreckt.

Das spart Zeit und Kosten – und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich um die Dinge zu kümmern, die wirklich wichtig sind: Die Behandlung Ihrer Patienten.

SO ERREICHEN SIE UNS

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Unser Team berät Sie gerne in allen Fragen zum Thema Inkasso.

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Dana Nebauer
IHR WEG ZU UNS

medavo GmbH – Rechtsanwaltsgesellschaft
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart
Kontakt@medavo.de

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Möchten Sie als Privatperson oder als Unternehmen zu Ihrem Geld kommen? Dann beauftragen Sie uns und reichen Sie die zur Beitreibung offen stehende Rechnung bei uns ein. Anschließend werden wir umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

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